Kontaktdaten von Ilona Schadauer - Schadauer Illustration

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Ilona Schadauer
Schönbrunnerstraße 58 Top 7-8
A-1050 Wien
+43 (0)676 7012367
E-Mail: ilona@schadauer.at
Web: www.schadauer.at

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Ilona Schadauer

Stand Dezember  2017



Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem  Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende  Individualvereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen  der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten  Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte  einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch,  abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht  mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2. Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem  Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts  und des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars  berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer  gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und  deren angemessener Vergütung.
3. Aufträge
Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle  sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte  heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und  sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben  und dem Auftraggeber einräumen.
4. Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden,  einschließlich Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind  vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart  wird.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus: a) der Entwurfsvergütung b) der  Werkzeichnungsvergütung c) der Vergütung für die Einräumung der  Nutzungsrechte an der Werkzeichnung. Mangels anderweitiger  Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber versprochene und/oder gezahlte  Vergütung wie folgt auf die einzelnen Vergütungsbestandteile  angerechnet: 30 % auf die Entwurfsvergütung 30 % auf die  Werkzeichnungsvergütung 40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche  eingeräumt werden.
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht  unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der  Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine  Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung,  nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.   Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen  Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie  folgt: 50 % auf die Entwurfsvergütung 50 % auf die  Werkzeichnungsvergütung.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden  Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe  ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung  enthalten.
5. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.  Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier  Wochen oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die  50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende  Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei  Auftragserteilung 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten 1/3 nach  Ablieferung.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator  zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung  nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im  Übrigen gilt § 649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz  oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach  Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang,  entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der  Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine  Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom  Illustrator anerkannt sind.
6. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit  vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht,  insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final  Art), die er erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle  dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder  dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle,  Dummies, Muster) bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber  wird ein Recht zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum  vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz  der Werkstücke zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht  zum Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses  zwischen dem Illustrator und ihm.
Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt  zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.  Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei  Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe  von 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche  Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben.
Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit dem  Auftraggeber. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber  nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende vertragliche  Nutzungsrechts-Einräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich   anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene  Werkzeichnung. Die Leistungen und Werke des Illustrators dürfen nur in  dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist  oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt.
Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der  Auftraggeber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur  für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und  räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der  Nutzungsrechtseinräumung mangels anderweitiger schriftlicher  Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik  Deutschland hinaus.
Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende  Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen  Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der  Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung  entsprechenden Vergütung zulässig.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der  Einwilligung des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung steht dem  Illustrator ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des  Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht  des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators,  insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der  gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den  Auftraggeber über.
Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den  Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der  digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den  Bilddaten elektronisch verknüpft werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die  Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als  Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder  verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der  vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in  jedem Fall gesondert zu vergüten.
Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der  Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im  Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren  und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die  Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu  vereinbaren und zu vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder  Namensnennungrechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe  in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das  Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche,  Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen,  bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom  Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn,  dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der  Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente tauschender –  Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als  Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung und/oder neue  Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue  Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B.  Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten  (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach Aufwand gesondert  berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach einem von ihm nach  billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der  sich an den Vergütungsempfehlungen des I.O. (Illustratoren Organisation  e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen  ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der  Auftragsbestätigung enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten  hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu  zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber  zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren  Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu  erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich  der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.
8. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche  zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen  sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur  Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung  dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist  weiter verpflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände  hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen  bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen  kann, dass sie dem Illustrator möglicherweise unbekannt sind. Eine  Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den  Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur  auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in  Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung  verlangen.
Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam  Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser  Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er  verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu  erbringen.
9. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle  technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen,  Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des  Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies  nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer,  vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand  nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen  angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die  Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die  Arbeiten und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die  Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt,  Arbeitskampf, Feuer,  Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation,  Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse  oder sonstige vom Illustrator nicht zu vertretende Umstände  zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse  verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der  Illustrator beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug  befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem  Auftraggeber angezeigt. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus  Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Illustrator  Schadensersatz verlangen, den er durch angemessene Erhöhung der  Vergütung entsprechend den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach  billigem Ermessen berechnen darf. Die Geltendmachung eines weiter  gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
10. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt  die Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die  Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr  und Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder,  falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme  der Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an  den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen  oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder  Anfuhr) übernommen hat.
11. Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der  Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack  des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des  Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen.  Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser  die von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich  nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft  und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige  farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung  oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen  Mangel dar.
Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er  zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt.  Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem  Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist  nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine  entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine  Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten  Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.  Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf  Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend  gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem  Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,  einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner  Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht  vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den  voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser  Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des  Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden  auf Grund von
Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.
Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen,  Service-Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt  sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für  Computerviren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht  vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der  rechtlichen Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen.  Verletzen die Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind  sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder  Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein  der Auftraggeber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus  resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer  Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter  freizuhalten. Der Illustrator wird jedoch den Auftraggeber auf mit  seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von  diesen positive Kenntnis  erlangt. Insbesondere gilt diese  Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die dem  Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im  gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs-  und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte  an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang  vorliegen.
Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem  Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im  Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien  Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem  Illustrator mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster  unentgeltlich. Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke  der Eigenwerbung zu verwenden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen   Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des  Illustrators.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit  der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des  Schriftformerfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages  berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt  für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur  Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung  treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt  haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.
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